Landesrecht
Mit Beschluss vom 14.07.2015 verabschiedete der Niedersächsische Landtag einstimmig über alle im Landtag vertretenen Fraktionen hinweg das Niedersächsische Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKomInvFöG). Das Gesetz trat zum 01.08.2015 in Kraft und stellt seitdem die Grundlage für die Förderung der finanzschwachen niedersächsischen Kommunen dar.
In seiner Sitzung am 16.05.2018 hat der Niedersächsische Landtag, ebenfalls einstimmig, die Änderung des NKomInvFöG beschlossen, welche zum 25.05.2018 in Kraft getreten ist. Kerninhalt der Gesetzesänderung ist die Einfügung eines neuen Zweiten Teils, der der Umsetzung des Schulsanierungsprogramms des Bundes dient.
Das niedersächsische Gesetz macht gegenüber den Förderbereichen, die der Bund festgelegt hat, keine weiteren Einschränkungen, so dass die Kommunen im Rahmen der finanzverfassungsrechtlichen Vorschriften die maximal mögliche Flexibilität bei der Verwendung der Finanzmittel erhalten.