Bundesrecht
Ende Juni 2015 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen mit großer Mehrheit verabschiedet. Das KInvFG ist zum 01.07.2015 in Kraft getreten und bildet seit dem die Grundlage für die Verteilung der Mittel auf Landesebene und die Förderung der Kommunen.
Im Zuge der Verhandlungen über die Ausgestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 hat der Bund diesen Kommunalinvestitionsfonds im Sommer 2017 um weitere 3,5 Mrd. Euro aufgestockt. Gleichzeitig ist der neue Artikel 104c in das Grundgesetz mit aufgenommen worden, der es dem Bund erlaubt, Investitionen in die Schulinfrastruktur der finanzschwachen Kommunen zu fördern.
Es existieren daher zwei eigenständige Förderprogramme (KIP 1 und KIP 2), die jedoch in einer Rechtsgrundlage (KInvFG) zusammengefasst sind.